Informationsgespräch

Unverbindliches Informationsgespräch und Erstberatung bei uns in München

Sie möchten sich erst einmal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt in einem Informationsgespräch zu Ihrer eventuellen Scheidung informieren? Sie wissen noch nicht genau, ob eine Scheidung bei Ihnen überhaupt die richtige Lösung ist? Sie benötigen Informationen zu den rechtlichen Regelungen im Trennungsjahr? Sie wissen nicht, welche Fristen es gibt?

Als auf Familienrecht und Scheidung spezialisierte Kanzlei begleiten wir seit über 20 Jahren Personen bei Scheidung und Trennung mit ihren Fragen. Gerne beraten wir Sie in München unverbindlich in einem Informationsgespräch vorab zu Ihren Optionen bei Scheidung oder Trennung. Da das Familienrecht keine rückwirkenden Leistungen kennt, kann man leicht wichtige Fristen versäumen. Man sollte sich daher informieren, bevor man den ersten Schritt tut. Falls Sie sich dazu entschließen, sich scheiden zu lassen oder sich zu trennen, beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Diesen gilt es gut vorzubereiten, damit es nicht zu unnötigen (vor allem finanziellen) Komplikationen kommt.

Innerhalb unserer Erstberatung, die in etwa eine Stunde andauert, zeigen wir Ihnen Lösungswege auf. Wir beraten Sie insbesondere, was für den jetzigen Augenblick wichtig und weniger wichtig ist. So erhalten Sie Klarheit für die nächsten Wochen und Monate und wissen, wie Sie weiter vorgehen müssen.

Typische Fragen bei Scheidung oder Trennung sind:

• Was gilt es bei den Unterhaltsleistungen zu beachten?
• Was sollte im Trennungsjahr sofort rechtlich geregelt werden?
• Trennungsgeld: Was ist das und wer bekommt es?
• Ab wann kann man Kindesunterhalt beziehen?
• Kann man den Unterhalt vorab berechnen lassen?
• Gibt es außergerichtliche Lösungen?

Nutzen Sie staatliche Hilfen bei Trennung und Scheidung

Sie haben Sorge, dass Sie die Kosten einer Erstberatung oder eines gerichtlichen Verfahrens nicht bezahlen können. Daher klären wir bereits im Rahmen der Erstberatung, ob Ihnen staatliche Hilfe hierfür gewährt werden kann. Nach unserer Erfahrung können ca.70 % der Scheidungsbetroffenen, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht die finanziellen Mittel für ein Scheidungsverfahren haben, diese staatlichen Hilfen beanspruchen. Dies ist selbst bei Personen, die besser verdienen wahrscheinlich, wenn diese aus speziellem Anlass über wenig freie finanzielle Mittel verfügen.

Anfragen und Mandate im Rahmen der Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe nehmen wir gerne an.

Bei Erteilung eines Mandats: kostenlose Erstberatung

Bei einer späteren Erteilung des Mandats rechnen wir Ihnen die Gebühren eines Erstberatungsgesprächs an. Im Übrigen können Sie die Kosten der Erstberatung bar oder bequem per Rechnung bei uns bezahlen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir gerne auch, soweit möglich, über diese ab.

Kommen Sie auch bereits bei familiären Problemen

Je früher Sie zu uns kommen, desto besser können wir Ihre zukünftige Lebenssituation positiv gestalten, wichtige Fristen können beachtet und finanzielle Nachteile vermieden werden. Handeln Sie rechtzeitig.

Für ein unverbindliches und kostengünstiges Vorab-Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne in München in unserer Kanzlei zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Auf diese Weise erhalten Sie eine ausführliche Erstberatung, bei der Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können. Im Regelfall können wir Ihnen in München einen Termin innerhalb von 48 Stunden anbieten*.

Bitte rufen Sie uns einfach an unter Tel. 089 / 921 31 39 99 oder mit unserem Kontaktformular.