Scheidungsanwalt München Kosten

Ihr Scheidungsanwalt in München
Die Kosten für ein Scheidungsverfahren

Eine Scheidung ist immer mit Kosten verbunden. Diese Kosten sind durch das eigene Streitverhalten beeinflussbar.

Weiterhin ist es möglich, für die Durchführung des Scheidungsverfahrens vom Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen. Sie haben wenig Einkommen oder Ihr normales Einkommen wird durch hohe Zahlungsverpflichtungen – wie Schulden, Kreditraten, Unterhaltsleistungen – erheblich reduziert.

In der Regel haben ca. 70 % der Betroffenen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Staat, in diesem Fall trägt der Staat Ihre Scheidungskosten.

Einzelheiten hierzu besprechen wir gerne ausführlich in einem persönlichen Termin.

Die Erstberatung bei Ihrem Scheidungsanwalt

Für die Erstberatung wird ein Honorar fällig, sollten Sie uns das Mandat für das Scheidungsverfahren erteilen, ist die Erstberatung selbstverständlich kostenlos.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Scheidung die Kosten für Ihre Erstberatung.

Anwalts- und Gerichtskosten

Die Anwalts- und Gerichtskosten basieren bei allen Rechtsanwälten auf einer verbindlichen Gebührentabelle, dass bedeutet, es gibt keine unterschiedliche Kostenabrechnung bei Anwälten.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beinhaltet eine bindende Gebührentabelle für alle Rechtsanwälte bei gerichtlichen Scheidungsverfahren.

Bei der Wahl Ihres Scheidungsanwalts in München achten Sie auf die Spezialisierung seines Fachgebiets – Fachanwalt für Familienrecht – und seine langjährige Berufserfahrung bei Scheidungen! Dies ist wichtig bei Klärung von Unterhalts- und Sorgerechtsfragen.

Hier finden Sie anhand von Fallbeispielen die ungefähren Kosten einer Scheidung:

Susanne und Thomas lassen sich scheiden und verdienen zusammen monatlich 2.000,00 € netto. Der Versorgungsausgleich mit zwei Rentenrechten wird im gerichtlichen Verfahren durchgeführt. Andere Streitpunkte oder größeres Vermögen gibt es nicht. Das gerichtliche Scheidungsverfahren kostet Sie inkl. Gerichtskosten und Gebühren eines Rechtsanwalts 1.783,40 €. Diese Kosten kann sich das Ehepaar teilen, wenn nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird.

Doris und Hans verdienen zusammen monatlich 3.000,00 € netto. Der Versorgungsausgleich mit zwei Rentenrechten wird im gerichtlichen Verfahren durchgeführt. Andere Streitpunkte oder größeres Vermögen gibt es nicht. Das gerichtliche Scheidungsverfahren kostet Sie inkl. Gerichtskosten und Gebühren eines Rechtsanwalts 2.354,70 €. Diese Kosten kann sich das Ehepaar teilen, wenn nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird.

Ein gerichtliches Scheidungsverfahren kostet immer Geld

Eine Scheidung kostet dann Unsummen an Geld, wenn Sie viele Streitpunkte haben (Vermögensteilung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Umgangsrecht, Verkauf der Immobilie, etc.), es ein hohes Einkommen gibt oder viel Vermögen vorhanden ist. Durch Ihr eigenes (Streit-) Verhalten haben Sie es selbst im Griff, welche Kosten entstehen bzw. können Sie diese beeinflussen.

Im Rahmen einer Erstberatung gibt Ihnen Ihr Scheidungsanwalt in München eine persönliche Ersteinschätzung Ihrer Trennungs-bzw. Scheidungssituation.

Sie lassen sich einvernehmlich scheiden, hier trägt jeder für sich selbst die Hälfte der Kosten.

Auf Wunsch streben wir eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung, um Kosten für Sie zu sparen.

Pauschalvereinbarung

Bevorzugen Sie einen festen Kostensatz, vereinbaren wir mit Ihnen – soweit zulässig – einen Pauschalbetrag.

Sie sind knapp bei Kasse?

Ca. 70 % haben ein Anrecht auf Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe. Bei Bewilligung werden die Kosten mit der Staatskasse abgerechnet. Bei mehr Informationen sprechen Sie uns im Rahmen einer Erstberatung an.

Anwaltskosten

Regulär erhalten Sie die Rechnung am Ende des Scheidungsverfahrens. Nach Absprache stellen wir Ihnen die Rechnung auch zu einem späteren Zeitpunkt aus. Dadurch bieten wir Ihnen einen Zahlungsaufschub, dadurch erhalten Sie mehr Flexibilität .

Ratenzahlung

Gerne bieten wir Ihnen auch zinslose Ratenzahlung an, sprechen Sie uns darauf an.

Kostengünstige Scheidung

Eine kostengünstige Scheidung ist möglich, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner in allen Punkten einig sind. Das bedeutet, es wird für das gerichtliche Scheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt in München beauftragt. Hierbei kann sich das Ehepaar alle anfallenden Kosten teilen. Es wird für beide Eheleute günstig. Diese Vorgehensweise entspricht dem Wunsch vieler Betroffener nach einer möglichst billigen Scheidung.