Soviel kostet eine Scheidung

Es kommt durchaus vor, dass sich ein Scheidungsverfahren aufgrund verfahrener Streitigkeiten zeitlich in die Länge zieht. Kosten lassen sich daher schwer pauschal vorab benennen. Damit Sie dennoch einen gewissen Einblick in die Kosten bekommen, geben wir Ihnen einige Scheidungsbeispiele aus der Praxis:

Bei uns in München erhalten Sie ein Erstberatungsgespräch für 150,00 € brutto, wobei dieser Preis nicht zeitlich oder durch den Umfang an Fragen limitiert ist. Sie dürfen auch gerne später noch nachfragen, sei es telefonisch, sei es per E-Mail. Dies gehört zu unserem Service im Rahmen unserer Erstberatung. Wenn Sie uns dann mit Ihrer Scheidungsabwicklung beauftragen, rechnen wir die Kosten für die Erstberatung sogar auf die weiteren Kosten an. Hierdurch erhalten Sie das Erstberatungsgespräch dann sozusagen kostenlos.

Welche Gerichtskosten fallen für eine Scheidung an?

Vorab sollte man wissen, dass es von staatlicher Seite bei einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gibt. Wenn Sie selbst zu den Personen gehören, die eine Scheidung eigentlich gar nicht finanzieren können und ein Recht auf staatliche Hilfe haben, kümmern wir uns gerne um einen entsprechenden Antrag. Dies ist der Fall bei geringem Einkommen oder auch im Fall hoher Kreditbelastungen, beispielsweise wegen einer Hausfinanzierung.

Wenn es um das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich geht, können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Diese sind in der Regel abhängig von Einkommen und vorhandenen Vermögenswerten.

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden vom Gericht selbst diesbezüglich berechnet. Diese Kosten werden aber erst am Ende des gesamten Scheidungsverfahrens festgelegt. Vorab kann man sie nur vorsichtig einschätzen. Für möglicherweise anfallende Kosten lassen sich jedoch einige Beispiele anführen und aufzeigen:

Beispiel 1:

Ein Ehepaar hat ein Nettoeinkommen von zusammen 2.000,00 €/Monat. Anfallende Scheidungskosten wären hier 1.380,40 € für den Rechtsanwalt und 406,00 € für das Gericht. Dies sind gesamt 1.786,40 €. Möglicherweise kann man die Kosten durch die beiden Partner teilen. Dann zahlt jeder nur die Hälfte und die Scheidungskosten sind recht niedrig.

Beispiel 2:

Ein Ehepaar hat ein Nettoeinkommen von gemeinsam 3.000,00 €/Monat. Die anfallenden Kosten für die Scheidung betragen dann ungefähr 1.820,70 € für den Rechtsanwalt, und 534,00 € für das Gericht. Dies sind Gesamtkosten von 2.354,70 €. Auch hier ist es unter Umständen möglich, sich die Kosten zu teilen, so dass diese Scheidung doch recht günstig ist.

Beispiel 3:

Wenn ein Ehepaar zusammen auf einen Nettoverdienst von 4.000,00 €/Monat kommt, betragen die Kosten für die Scheidung ungefähr 1.957,55 € für den Rechtsanwalt und 586,00 € für das Gericht. Dies sind Gesamtkosten von 2.543,00 €. Auch hier kann es möglich sein, dass man sich die Kosten teilt. Dies wäre immer noch eine recht günstige Scheidung für beide Partner.

Wenn Sie zu einem persönlichen Erstberatungsgespräch zu uns kommen, können wir Ihnen schon hier unsere Einschätzung über die vermutlich bei Ihnen anfallenden Kosten mitteilen.

Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Scheidung nicht zwangsläufig so teuer ist, wie man es oft im Bekanntenkreis hört. Höhere Kosten entstehen allerdings bei langwierigen Streitereien über Vermögenswerte wie Wohneigentum oder auch Unterhaltsfragen. Die Kosten lassen sich daher nicht pauschal benennen. Wir können Ihnen jedoch bei der Erstberatung persönlich erklären, was im Fall des Falles an Kosten bei Ihnen anfallen würde.    

Bitte vereinbaren Sie in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr telefonisch einfach einen Termin unter  Telefon 089 / 921 31 39 99 für eine Erstberatung. Oder schreiben Sie uns zur Terminvereinbarung bitte mit untenstehendem Kontaktformular.