Warum Sie eine Patientenverfügung besitzen sollten

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München

Während der glücklichen Ehe liegt es im gegenseitigen Interesse, dass ein Ehegatte im medizinischen Notfall einen Willen durch den anderen Ehegatten erfüllt bekommt. Man ist sich sicher, dass der andere Ehegatte die eigenen Belange gut wahrnimmt.

Bei einer Trennung jedoch ändert sich diese Situation.

Spätestens mit der Scheidung ist der vormals vertraute Mensch nicht mehr die Vertrauensperson, in deren Hände man sein weiteres (medizinisches) Schicksal legen will. Oft hat man zwar einen neuen Lebensgefährten, dem man vertraut, aber weil Sie. Z. B. (noch) nicht verheiratet sind, hat dieser neue Lebensgefährte keine Rechte, wie z. B. ein naher Familienangehöriger. Dies ist besonders bedeutsam, wenn man z. B. im Koma liegt oder an einer schweren Krankheit leidet. Wenn man hier nichts geregelt hat, bekommt niemand Auskunft über den Gesundheitszustand und niemand kann erforderliche gesundheitliche Entscheidungen.

Hier ist es dringend erforderlich, frühzeitig bei der Trennung eine Patientenverfügung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sind auch Bank- und Postvollmacht geklärt werden. Wenn Sie hierzu weitere Detailfragen über die Ausgestaltung der Patientenverfügung, Bank- oder Postvollmacht haben, können diese im Rahmen der Erstberatung, die wir bzgl. Ihrer Scheidung führen, besprochen und beantwortet werden.