Trennung - Wohnsituation

Wohnsituation nach Trennung

Trennung Auszug Muenchen

Der Münchener Wohnungsmarkt ist seit vielen Jahren sehr angespannt. Viele Scheidungsbetroffene fragen sich daher, wie sie ihre Wohnungssituation bei der Trennung lösen können.

Neben der räumlichen Trennung der Ehegatten ist die Klärung der Wohnsituation für die Kinder sehr wichtig. Vielen ist zudem nicht bekannt, dass mit Beginn der Trennung, auch wenn diese in einer Wohnung erfolgt, die Unterhaltsfrage zu klären ist. Weiter ist wichtig, wer nach dem Auszug die Miete oder die Hauskreditrate bezahlt. Wir geben nachstehend Antworten auf diese Fragen.

Inhaltsverzeichnis:

Die einvernehmliche Trennung

Die Eheleute sind sich über die Trennung einig. Es ist geklärt, wer die Wohnung behält, auch die Unterhaltsfragen sind gelöst. Nach dem Trennungsjahr kann die Scheidung bei Gericht beantragt werden.

Planung einer Trennung

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes braucht man längere Zeit, um bei einer Trennung eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden. Oft ist es günstig, den Ehepartner erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags über die Trennung zu informieren, um unnötige Spannungen und Streitigkeiten innerhalb der Wohnung zu vermeiden. Man kann den Partner zwar auch im Vorfeld bereits über den beabsichtigten Auszug informieren, wenn nicht zu befürchten ist, dass man dann in zu gespannter Stimmung in der gemeinsamen Wohnung leben muss. Unterhaltsfragen (auch für Kinderund bereits für die Zeit der Trennung) können auch bereits im Vorfeld mit Rechtsanwalt Pasch geklärt und berechnet werden.

Bereits mit Beginn des Trennungsjahres kann auf Wunsch auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, um z.B. Fragen zu Hausrat und Ehevermögen bzw. Unterhaltsleistungen verbindlich zu klären.

Trennung in der gemeinsamen Wohnung (Unterhalt klären)

Der Wunsch nach einer sofortigen Trennung liegt vor, aber die finanziellen Verhältnisse erlauben es nicht, eine neue Wohnung anzumieten bzw. auf dem Wohnungsmarkt sind keine bezahlbaren Wohnungen zu finden. Hier erlaubt auch der Gesetzgeber eine Trennung innerhalb der Wohnung / des Hauses („Trennung von Tisch und Bett“). Es stellt jedoch oft eine emotionale Belastung dar, wenn die Ehegatten weiterhin in einer Wohnung und der damit verbundenen räumlichen Nähe leben. Bei einem Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung ist aber zu beachten:

  • Trennung von Tisch und Bett

  • Keine gemeinsamen Unternehmungen

  • Keine wirtschaftlichen gegenseitigen Leistungen, keine gemeinsame Haushaltsführung

Dies sind nur einige Beispiele, die Sie zu beachten haben.

Auch hier sollte der Unterhalt bereits zu Beginn der Trennung geklärt und festgelegt werden, da rückwirkend Unterhalt nicht geleistet werden muss.

Hier gilt es auch zu prüfen, ob staatliche Hilfen für einen Umzug gewährt werden können. Dies kann im Rahmen der Klärung der Unterhaltsfragen abgestimmt werden.

Gewaltschutz - Verweis aus Wohnung

Für Fälle von häuslicher Gewalt gibt es Regelungen in sogenannten Gewaltschutzgesetz. In dringenden Fällen hat zuerst einmal die Polizei die Möglichkeit, einen Ehegatten für die Dauer von 14 Tagen aus der Wohnung zu verweisen und ihm zu verbieten, Kontakt zu dem anderen aufzunehmen. Für einen längeren Zeitraum (in der Regel bis zu sechs Monaten) kann das zuständige Familiengericht nach § 2 GewSchG dieses Kontaktverbot anordnen und hierbei auch regeln, wer die Wohnung alleine nutzen darf.

Haben Sie hier Fragen zu Ihrer persönlichen Situation, so sprechen Sie uns gerne im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung hierauf an.

Wohnungszuweisung während der Trennung – was ist zu tun?

Wer darf die Wohnung künftig nutzen? Diese Frage stellt sich bei einer Trennung fast immer. Gibt es keine einvernehmliche Lösung kann für die Dauer des Getrenntlebens das Familiengericht einem Ehegatten nach § 1361 b BGB die alleinige Nutzung der Wohnung zuweisen, wenn das weitere Zusammenleben in der Wohnung einem Ehegatten unzumutbar ist oder die Kinder hier zu sehr leiden.

Es ist z. B. davon auszugehen, dass das Familiengericht München dem Elternteil, der die gemeinsamen Kinder betreut, die Wohnung zuspricht, wenn dieser mit den Kindern dort weiterleben will und die Kinder in der Nähe alle ihre Kontakte (Kindergarten, Schule, Sportverein, Freunde) haben und der betreuende Elternteil evtl. zudem nicht die finanziellen Möglichkeiten für einen Umzug hat. Der andere Ehegatte mit Einkommen findet evtl. leichter eine neue Wohnung. Die Härtefallregelung kann auch gegeben sein, wenn aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt eine andere Wohnung für den betreuenden Elternteil nicht zu finden ist.

Ob in Ihrem Fall solch ein besonderer Härtefall vorliegt, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Erstberatungsgespräch. Hier ist im Vorfeld – evtl. bei weiteren Beratungsgesprächen – auch eine Unterhaltsberechnung mit Beginn der Trennung vorzunehmen, um zu sehen, ob sich diese Lösung auf Dauer rechnet (kann ich mir die Miete der bisherigen Wohnung künftig überhaupt leisten?)

Was wir hier für Sie tun können:

  • Wir stellen für Sie den Antrag bei Gericht auf Wohnungszuweisung

  • Wir beraten Sie zu unterhaltsrechtlichen Regelungen

  • Wir beraten Sie zu Sorge- und Besuchsrecht

Gemeinsames Haus: Zwangsversteigerung

Bei der langfristigen Betrachtung der eigenen Wohnsituation sollte auch der Punkt der Teilungszwangsversteigerung geprüft werden, wenn man eine gemeinsame Immobilie hat.

Wann ist dieser Weg ratsam?

Dies ist dann der Fall, wenn eine gemeinsame einvernehmliche Lösung mit dem Ehepartner nicht gefunden mit. Erst dann sollte die Versteigerung der Immobilie in Betracht gezogen werden. Denn diese Möglichkeit kann bei beiden Ehegatten zu Nachteilen führen: Es besteht die Gefahr, dass der Versteigerungserlös deutlich unter dem üblichen Kaufpreis liegt. Auch fallen bei Gericht Kosten an. Zudem kann es passieren, dass ein Dritter die Immobilie ersteigert, auch wenn man diese selbst hätte ersteigern wollen.

Sinnvoll ist eine Zwangsversteigerung manchmal dann, wenn ein Ehegatte die Haushälfte des anderen erwerben möchte, aber der Ehegatte nicht einwilligt. Allerdings kann ein Anderer den Ehepartner überbieten oder den Preis soweit steigern, dass man nicht mehr mitsteigern kann. Daher ist es besser eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Scheidung vollzogen: immer noch keine neue Wohnung

Das Familiengericht in München scheidet die Ehe, auch wenn beide Ehegatten noch in einer Wohnung, aber dort getrennt leben. Aufgrund der angespannten Wohnungssituation ist es leider kein Einzelfall mehr, dass die Ehegatten nach einer Trennung keine eigene Wohnung finden und weiterhin in einer Wohnung leben müssen. Auch greift eine städtische Unterstützung, eine andere Wohnung zu erhalten oft erst nach einer Scheidung, erst dann wird man als Härtefall angesehen.

Wenn Sie noch nähere Informationen hierzu benötigen, sprechen Sie mich bitte darauf an.

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Es ist sinnvoll, bereits bei ersten familiären Konflikten eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um die verbleibende Zeit für eine Wohnungssuche auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu nutzen.

Mit unseren Ausführungen wollen wir Ihnen hier nur einige Lösungsvorschläge darstellen. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Oft gibt es mehrere Lösungswege, die jedoch speziell für Ihren Fall zu prüfen und zu besprechen sind. Stets muss Einzelfall mit finanziellen und persönlichen Lebensumständen berücksichtigt und geprüft werden. Es gibt nicht den einzig richtigen Weg, es ist das Für und Wider abzuwägen. Hier ist eine Erstberatung im Grunde zwingend erforderlich, um alle Aspekte (z. B. Ehegatten- und Kindesunterhalt) zu klären, damit Sie so eine für Sie passende Abwägung vornehmen können.

Im Rahmen der Erstberatung gebe ich Ihnen viele praktische Tipps mit, wie Sie ihre persönliche Lebenssituation nach Ihren Vorstellungen gestalten können. Zum Beispiel ist darauf hinzuweisen, dass eine überwiegende Anzahl von Scheidungen mit stattlicher Hilfe (Verfahrenskostenhilfe) durchgeführt werden; wir zeigen Ihnen, ob und wie Sie diese staatlichen Hilfen erlangen können.

Bitte rufen Sie mich an, um die für Sie bestmöglichen Lösungen zu erarbeiten.

Für Sie alles leichter

Ab hier wird jetzt für Sie alles leichter

„Wie geht es nun bei Ihnen weiter?“

Sie sind im Moment ratlos und wissen nicht, was Sie als nächstes tun sollen? Wie geht es nun Step by Step bei Ihrer Scheidung weiter? Lesen Sie einfach unsere weiteren Informationen hier durch.

„Was ist der erste Step zu tun?“

Wenn es um Trennung oder Scheidung geht, ist der erste Step die umfassende Informationsbeschaffung. Denn nur so können Sie wirkmächtig vorgehen. Hierbei geht es um folgende Punkte: Erstens müssen Ihre offenen Fragen beantwortet werden. Zweitens müssen Sie herausfinden, mit welcher Strategie Sie nun handeln sollen. Und außerdem benötigen Sie eine Art Gesamtkonzept, das Ihnen von A bis Z sagt, wie es nun weitergeht.

„Wer kann mir die richtigen Informationen geben?“

Letztlich bleiben Ihnen zwei Optionen: Entweder Sie informieren sich selbst und gehen dann alleine weiter. Oder Sie holen sich die nötigen Informationen bei uns in einem Erstberatungsgespräch. Wir beantworten Ihre Fragen und erstellen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen einen Plan, der Ihnen die nächsten Schritte aufzeigt. Sie verlassen unsere Kanzlei mit dem klaren Wissen um die Dauer der Scheidung, die zu erwartenden Kosten und insbesondere Ihre Möglichkeiten dazu, wie Sie sich Ihre Vorteile sichern können. Zur Vereinbarung eines solchen Erstberatungstermins rufen Sie uns bitte unter Tel. 089 / 921 31 39 99 an. Wir vergeben Erstberatungstermine in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

„Ich möchte erst einen Anwalt anrufen, wenn ich es alleine nicht schaffe!“

Sicherlich möchten Sie keinem Anwalt Einblick in Ihr Privatleben geben. Dies ist eigentlich der Normalfall. Dennoch gibt es gute Gründe, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn Sie möchten ja keine falschen Entscheidungen treffen, die sich negativ auf Ihre Finanzlage, Ihre Kinder und Ihr Leben insgesamt auswirken. Diese direkten Folgen kennen Sie derzeit noch nicht. Selbstverständlich sollten Sie erst nach reiflicher Überlegung die entsprechenden Entscheidungen treffen. Sie müssen Ihr Privatleben hierfür aber nicht in die Hände des Anwalts geben, denn dieser berät Sie ja nur mit seinem Fachwissen. Sie bleiben während des gesamten Scheidungsprozesses Herr über Ihr Handeln. Wichtig zu wissen: Nur wer sich früh informiert und mit der Planung beginnt, kann Kosten an der richtigen Stelle sparen.

„Durch einen Rechtsanwalt wird meine Lage nur noch schlechter!“

Von außen kann es durchaus negativ aussehen, wenn man bei Scheidungen hört, dass sich Anwälte gegenseitig mit ihren Briefen „bombardieren“, während die Ehepartner sich währenddessen emotional noch weitaus schlimmer bekriegen. Es gibt aber eine Alternative! Die sogenannte einvernehmliche Scheidung. Hierbei können wir Sie unterstützen. Wir helfen Ihnen bei den Gesprächen mit Ihrem Partner und erarbeiten hieraus juristisch verbindliche Vereinbarungen. Sie entscheiden bei einer einvernehmlichen Scheidung selbst und müssen nicht erst auf die Gerichtsentscheidungen warten. Bei der Erarbeitung zuverlässiger und praktikabler Lösungen helfen wir Ihnen, damit Sie den für Sie passenden Weg gehen können. Bei dieser anderen Art von Scheidung behalten Sie selbst die Kontrolle. Alles, was für uns zählt, sind Ihre Wünsche und Vorstellungen. So können wir Ihnen dabei helfen, einen guten Neustart zu wagen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der effektiven Kostenkontrolle, beim Abbau eventuell bestehender Konflikte und beim Sichern der Gesamtkontrolle über den Scheidungsvorgang.

„Es sind die Kosten, die mir Sorgen machen …“

Zu Recht machen Sie sich Gedanken um die Kosten. Allerdings geraten Kosten nur dann aus dem Ruder, wenn Sie die Kontrolle über die Lage verlieren. Es ist daher wichtig, wohl durchdachte Entscheidungen schon vorab so zu treffen, dass die Situation unter Ihrer Kontrolle bleibt. Generell richtet sich das Honorar Ihres Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dennoch sind wir Anwälte ohnehin verpflichtet, für Sie die kostensparendste Variante zu wählen. Dies können wir nur dann, wenn wir gemeinsam mit Ihnen schon zu Beginn und so früh wie möglich die richtigen Entscheidungen treffen können. Viele Dinge rund um die Scheidung lassen sich nämlich außergerichtlich lösen, wodurch man erhebliche Kosten einsparen kann. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie in Ihrem Fall vom Staat Prozesskostenhilfe beziehen können. Wir beraten Sie gerne.

Möchten Sie sich bei einem Neustart helfen lassen? Wir unterstützen Sie gerne: Rufen Sie uns bitte an unter Tel. 089 / 921 31 39 99 oder nehmen Sie über unser Kontaktformular. Kontakt zu uns auf.

Patientenverfügung

Warum Sie eine Patientenverfügung besitzen sollten

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München

Während der glücklichen Ehe liegt es im gegenseitigen Interesse, dass ein Ehegatte im medizinischen Notfall einen Willen durch den anderen Ehegatten erfüllt bekommt. Man ist sich sicher, dass der andere Ehegatte die eigenen Belange gut wahrnimmt.

Bei einer Trennung jedoch ändert sich diese Situation.

Spätestens mit der Scheidung ist der vormals vertraute Mensch nicht mehr die Vertrauensperson, in deren Hände man sein weiteres (medizinisches) Schicksal legen will. Oft hat man zwar einen neuen Lebensgefährten, dem man vertraut, aber weil Sie. Z. B. (noch) nicht verheiratet sind, hat dieser neue Lebensgefährte keine Rechte, wie z. B. ein naher Familienangehöriger. Dies ist besonders bedeutsam, wenn man z. B. im Koma liegt oder an einer schweren Krankheit leidet. Wenn man hier nichts geregelt hat, bekommt niemand Auskunft über den Gesundheitszustand und niemand kann erforderliche gesundheitliche Entscheidungen.

Hier ist es dringend erforderlich, frühzeitig bei der Trennung eine Patientenverfügung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sind auch Bank- und Postvollmacht geklärt werden. Wenn Sie hierzu weitere Detailfragen über die Ausgestaltung der Patientenverfügung, Bank- oder Postvollmacht haben, können diese im Rahmen der Erstberatung, die wir bzgl. Ihrer Scheidung führen, besprochen und beantwortet werden.

 

Ex-Partner Vermögen erben

Soll mein Ex-Partner mein Vermögen erben?

 

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München 

Was haben Scheidung und Erbrecht gemeinsam? Im Rahmen der Trennung werden viele Positionen wie Unterhalt, Vermögensteilung oder Umgang mit den Kindern geregelt. Hierauf wird in der Regel viel Zeit und Einsatz verwendet. Häufig wird jedoch vergessen, dass auch erbrechtliche Probleme zu beachten und zu regeln sind. Denn trotz der Trennung oder manchmal sogar trotz einer Scheidung kann der Ex-Partner noch Ihr Vermögen erben. Keineswegs endet das Erbrecht des einen Ehegatten automatisch mit der Trennung, sondern dauert darüber hinaus an. 
Was Sie hierbei beachten müssen und wie Sie sich schützen, erfahren Sie hier in unserem Podcast bzw. Sie können das Interview im MP3-Format herunterladen.     

Musterbrief - Trennung mit­tei­len

Musterbrief:
So teile ich meinem Ehepartner die Trennung wirksam mit

Für die Durchführung des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens ist es erforderlich, dass man zuvor ein Jahr getrennt gelebt hat. Ich als Fachanwalt für Familienrecht erlebe es in der Praxis häufig, dass das Ehepaar über den Beginn des Trennungsjahres streitet, da eine Trennung nirgends offiziell (weder bei einem Anwalt oder dem Familiengericht) angemeldet werden muss. Es genügt, dass das Ehepaar tatsächlich getrennt lebt und der Wille, getrennt zu leben nach außen deutlich wird.

Daher empfehle ich, dass ein Ehegatte, der sich trennen will, dies dem anderen klar und unmissverständlich schriftlich mitteilt.

So können spätere Streitigkeiten über den Beginn des Trennungsjahres vermieden werden.“

Insoweit können Sie gerne meinen nachstehenden kostenlosen Musterbrief verwenden. Wichtig ist, dass Sie beweisen können, dass Ihr Ehegatte den Brief erhalten hat, z. B. dadurch dass eine Vertrauensperson bei der Übergabe des Briefes anwesend ist oder dass Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Für den Fall, dass Sie es vorziehen, über meine Kanzlei Ihren Partner von der Trennung zu informieren, so werde ich auf Ihren Wunsch hin Ihren Ehegatten entsprechend anschreiben und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, auch gleichzeitig Trennungsgeld für die Zeit Ihrer Trennung einfordern.

Hallo….,

von unserer Ehe ist nur noch eine gewisse Freundschaft geblieben, aber die Liebe ist gegangen. Daher trenne ich mich nun von dir, um mich nach Ablauf des Trennungsjahres von dir scheiden zu lassen. Dies ist meine endgültige Entscheidung. Ich bitte dich, dies zu respektieren.
Ich werde künftig mit dir keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und nichts mehr gemeinsam mit dir unternehmen. Auch meine finanziellen Belange regele ich künftig alleine.
Ich werde nun auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der mit dir die Fragen zu Trennungsgeld und Unterhalt klären wird.
Dies alles ist gesetzlich vorgeschrieben, aber ich hoffe, wir können die nun auf uns zukommenden Fragen fair behandeln.

Dieser Text ist nur ein Muster / Beispiel. Sie können den Text gerne nach Ihrer eigenen Situation ergänzen / verändern. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, bitte ich Sie, mit mir einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren.

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Wir suchen für Sie die kostensparendste und beste Vorgehensweise. Nebenstreitigkeiten und unnötige Gerichtsauseinandersetzungen möchten wir vermeiden und suchen die Lösung für Sie da, wo sie Sie an Ihr Ziel bringt. Auf diese Weise führen wir Sie zuverlässig durch das Auf und Ab Ihres Scheidungsweges hin zu ruhigeren Gewässern – mit Einfühlungsvermögen, Verständnis und Zielsicherheit.

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Erst ein Jahr nach der erfolgten Trennung können Sie den Antrag auf Scheidung einreichen. Für den Fall, dass der eine Partner erklärt, man lebe nicht getrennt, ist der andere Ehepartner in der Beweispflicht. Kann er diese nicht erbringen, wird möglicherweise sein Scheidungsantrag abgelehnt. Nachfolgend muss er zusätzlich zu den eigenen Rechtsanwaltskosten auch die des anderen Rechtsanwalts begleichen.

Was ist der Vorteil der einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung regelt man alle hiervon betroffenen Fragestellungen sofort und einvernehmlich durch eine außergerichtliche, aber juristisch verbindliche Regelung, und zwar betreffend Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen etc. Man vermeidet so jahrelang dauernde und teure Gerichtsprozesskosten. Da wir wissen, dass eine Trennung fast immer mit erheblichen, scheinbar unlösbaren Streitereien einhergeht, die dieser einvernehmlichen Lösung entgegenstehen, bieten wir Ihnen mit unserem Trennungsberater eine effiziente Hilfe. Er weiß für alle wirtschaftlichen und immobilienbezogenen Probleme bei der Trennung Möglichkeiten, die individuell auf Sie abgestimmt werden können, sozusagen am Runden Tisch.

Ehezeit endet formell nicht durch die Trennung

Eine Ehe wird juristisch erst mit dem zugestellten Scheidungsantrag durch das Gericht oder durch den Tod eines Ehegatten beendet – mit den entsprechenden Folgen. Sie endet nicht durch die räumliche Trennung.

Dies ist wichtig für die Berechnung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich), da der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags der Stichtag hierfür ist. Dies gilt auch für den Zugewinnausgleich. Zu diesem Stichtag wird auch geprüft, ob die Ehe eine kurze Ehe war, d. h. bis drei Jahre, denn in diesem Fall kann auf den Versorgungsausgleich möglicherweise auch verzichtet werden (vgl. § 3 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz).

Gemeinsamer Rechtsanwalt

Vorsicht! Es ist nicht möglich, dass beide Noch-Ehepartner für die Scheidung einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Dies ist durch den Gesetzgeber verboten und steht unter Strafe (sogenannter Parteiverrat).

Es ist hingegen möglich, dass nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt nimmt, der für ihn den Scheidungsantrag stellt. Der zweite Ehepartner kann nun, auch ohne Anwalt, dieser Scheidung zustimmen. Die Eheleute können sich in diesem Fall darüber verständigen, dass dennoch beide sich die Kosten des Anwalts teilen, wenn sie dies möchten.

So reduzieren Sie Steuern nach Ihrer Trennung

Wenn Sie sich im Trennungsjahr befinden, können Sie die gemeinsame Veranlagung für dieses Jahr durchführen lassen und Sie können auch die Steuerklassen drei und fünf behalten. Wenn am Anfang des Folgejahres ein Versöhnungsversuch scheitert, behalten Sie Steuerklassen und gemeinsame Veranlagung auch für dieses Jahr.

Achtung: Das Trennungsjahr, das für einen Scheidungsantrag nötig ist, wird durch einen Versöhnungsversuch, der scheitert, nicht unterbrochen. Denn Verhandlungen, die vor dem Familiengericht in München oder andernorts stattfinden, sind nicht öffentlich, auch nicht für Behörden. Nach der erfolgten Scheidung werden den Eheleuten je zwei Scheidungsbeschlüsse zugestellt: Ein Beschluss ist vollständig und eine Kurzfassung dient der Vorlage bei Behörden.

Halten Sie die Trennung kostengünstig

Um die Trennung so kostensparend wie möglich zu halten, ist es wichtig, nicht vorschnell emotionale Entscheidungen zu treffen, die sich langfristig negativ finanziell auswirken. Hier können Sie gleich am Anfang sowohl Kosten wie Nerven sparen. Auch wenn Sie sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befinden und der Streit eskaliert, sollten Sie Ruhe bewahren und sich zur finanziellen Situation professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt in München einholen.

So vereinbaren Sie einvernehmlich den Trennungsunterhalt

Ab Tag eins der Trennung kann ein Partner vom anderen Trennungsunterhalt einfordern (vgl. § 1361 BGB). Gesetzlich ist ein angemessener Unterhalt vorgesehen. Dies wird nach den bisherigen Ehe-Lebensverhältnissen berechnet, d.h. 3/7 der Differenz der Einkommen beziehungsweise in den südlichen Bundesländern 45 Prozent. Sind die Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht verheiratet, steht dem betreuenden Elternteil bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt entsprechend bisherigem Einkommen, und zwar mindestens 880 € monatlich, zu (§ 1615 1 BGB). Zu beachten ist gegebenenfalls auch der Ehegattenunterhalt.

Kostenlose Beurkundung des Kindesunterhalts

Wenn es nötig ist, dass für den Kindesunterhalt eine vollstreckbare Urkunde vorgelegt wird, d. h. er tituliert wird, muss das Jugendamt München diese Beurkundung ohne Kosten durchführen. Oftmals treten jedoch längere Wartezeiten oder Probleme auf. In diesem Fall sollte man umgehend ein anderes deutsches Jugendamt in Anspruch nehmen oder am besten gleich einen Notar hierfür beauftragen.

Was passiert mit gemeinsamen Konten und Dispo-Kredit?

Wenn Sie als Ehepartner zusammen Konten führen, sollten Sie diese nun einvernehmlich auflösen. Wenn ein Ehepartner dagegen Widerspruch einlegt, ist es empfehlenswert, dass der andere Ehepartner den Dispo-Kredit bei der Bank auf null setzen lässt, denn andernfalls haftet er für die Schulden des anderen Ehepartners mit. Wenn Sie zusammen mit dem Ehepartner Kredite abzahlen, z. B. für das Eigenheim, sollten Sie das gemeinsame Konto nur noch zu diesem Zweck benutzen und jeweils beide ihre Anteile auf dieses Konto einzahlen.

So sparen Sie bei der Vermögensaufteilung Geld

Sie sparen bei Ihrer Scheidung am meisten Geld ein, wenn Sie sich mit dem Partner einvernehmlich über die Aufteilung des während der Ehe angesammelten Vermögens einigen. Denn wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren in München kommt, müssen Sie bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 50.000 € mit Rechtsanwaltskosten pro Anwalt von circa 3.000,00 € in der ersten Instanz rechnen. Es fallen in der zweiten Instanz nochmals 3.500,00 € an. Erfahrungsgemäß werden diese Gerichtsverfahren in der Regel nie vollständig zugunsten eines Ehepartners entschieden, so dass es häufig ist, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten bezahlen muss. Wir empfehlen daher sogar in extremen Streitfällen unter Eheleuten, die Aufteilung des Vermögens einvernehmlich, gegebenenfalls mit einem Mediator, vorzunehmen.

Streiten Sie nicht bei der gemeinsamen Immobilie

Die gemeinsame Immobilie in München sollte – sofern sicher ist, dass sie nach der Trennung nicht mehr finanziell getragen werden kann – einvernehmlich freihändig verkauft werden. Im Streitfall ist es möglich, dass ein Ehepartner die gerichtliche Teilungsversteigerung beantragt, allerdings erst, nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde.

Der eine Ehepartner kann nur mit Einwilligung des anderen Ehepartners über dessen Vermögen im Ganzen verfügen (§1365 BGB). Dies bedeutet, dass auch ein Immobilienverkauf bis zum juristischen Inkrafttreten der Scheidung schwebend unwirksam ist, wenn der andere nicht die Zustimmung dazu gibt.

Vermeiden Sie gerichtliche Verfahren bei Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht!

Wenn die Ehepartner sich nicht einigen können, bei wem die Kinder zukünftig wohnen, fasst das Gericht in München den Beschluss nach Antrag eines Ehegatten für das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder.

Schlimme Folgen für Scheidungskinder vermeiden

Neben den immensen Kosten können die juristischen Auseinandersetzungen um den Aufenthalt der Kinder erhebliche negative Folgen für diese nach sich ziehen. Gleichgültig, wie das Gericht am Ende urteilt, bleiben nur Verlierer zurück. Wir empfehlen dringend, die Bestimmung des zukünftigen Aufenthalts der Kinder einvernehmlich zu regeln, beispielsweise mit dem sogenannten Wechselmodell.

Vermeiden Sie Kosten wegen strittigem Umgangs- und Sorgerecht

Wenn ein sogenannter Verfahrensbeistand im Sinne eines Anwalts für das Kind bestellt wird, verursacht dies Kosten in Höhe von circa 600 €. In schwierigeren Fällen wird sogar ein gerichtlicher Sachverständiger hinzugezogen: Sein Gutachten verursacht Kosten von circa 5.000 bis 6.000 €. Die Ehepartner müssen sich diese Kosten teilen. Hinzu kommen die Gebühren für den Rechtsanwalt: Je nach Verlauf des Verfahrens muss man hier mit 600 bis 800 € rechnen.

Jugendamt bietet Beratung

Außer dem Jugendamt München bieten zahlreiche gemeinnützige Anlaufstellen und Erziehungsberatungsstellen Hilfestellung für zerstrittene Eltern, um im Kindschaftssachen-Streit zu vermitteln und zu passenden Lösungen zu beraten. Auch die Kosten können in vielen Fällen vom Jugendamt getragen werden.

Sicherlich ist die erfolgreiche Beratung abhängig von der Fähigkeit und Persönlichkeit des Beraters, doch auch das System selbst sorgt für Grenzen.

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Informationsgespräch

Sie möchten sich erst einmal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt in einem Informationsgespräch zu Ihrer eventuellen Scheidung informieren? Sie wissen noch nicht genau, ob eine Scheidung bei Ihnen überhaupt die richtige Lösung ist? Sie benötigen Informationen zu den rechtlichen Regelungen im Trennungsjahr? Sie wissen nicht, welche Fristen es gibt?

Telefonberatung

Sind Sie auf der Suche nach rascher Auskunft im Familienrecht, weil Sie ein Problem lösen möchten? Nehmen Sie einfach unsere Telefonberatung zum Festpreis durch unsere Rechtsanwälte in München in Anspruch! Keine Minutenabrechnung wie bei einer Hotline, sondern gesonderte offizielle schriftliche Rechnung im Nachhinein pauschal zum Festpreis von 79.- € (Zustellung auch per E-Mail möglich)

Der Staat kann Scheidungskosten übernehmen: Wann?​

Überraschenderweise erhalten sogar bis zu 70 Prozent der Scheidungsbetroffenen sogenannte Prozesskostenhilfe – ob einer oder beide der Partner. Daher ist es auch für Sie sinnvoll, zu überprüfen, ob auch bei Ihnen Prozesskostenhilfe möglich ist.

Trennung

Trennung

Wer sich trennen oder scheiden lassen möchte, hat hierfür zahlreiche Gründe. Dennoch ist der juristische Aspekt dabei wichtig: Denn wer nicht abgesichert ist, kann leicht in eine Falle tappen. Beispielsweise, wenn Ehepartner getrennt leben, aber der eine Partner gemeinsame Wertgegenstände bei sich hat oder diese für sich ausleiht. Eine rechtliche Absicherung ist außerdem auch notwendig, wenn Kinder vorhanden sind (Sorgerecht, Umgangsrecht etc.).

Bitte kontaktieren Sie mich – Wolfgang Pasch – gerne für einen Erstberatungstermin zu Ihrer Trennung oder Scheidung.  In der Regel ist dieser innerhalb von 48 Stunden möglich.

Wer sich zunächst trennen möchte und eventuell erst für später eine Scheidung ins Auge fasst, sollte sich ebenfalls umgehend beraten lassen, um Planungssicherheit zu erlangen und unnötige Kosten zu vermeiden. Eine Trennung sollte „juristisch festgelegt“ werden, da sie ein Garant dafür sein kann, dass eine eventuell später nachfolgende Scheidung günstiger, einfacher und zügiger abläuft.